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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Tierarztkosten: GOT, Notdienstgebühr, Rechnung (2026)

Die Vergütung tierärztlicher Leistungen regelt eine Verordnung der Bundesregierung: die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT). Hier steht, was darin gilt, wie Notdienstzeiten die Rechnung verändern und was du bei Kostenvoranschlag und Rechnung erwarten kannst. Preise einzelner Praxen oder Kliniken nennt dieser Text nicht.

Was die GOT regelt und welcher Stand gilt

Die GOT ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung. Sie ordnet die Vergütung tierärztlicher Leistungen in Deutschland. Die Fassung stammt vom 15. August 2022 und wurde zuletzt durch die Verordnung vom 15. März 2023 geändert.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat evaluiert die GOT. Es hat die Evaluierung Mitte 2025 angestoßen, Ergebnisse werden für Ende 2026 erwartet. Dieser Text hat den Stand 16. Oktober 2026. Frag vor einem größeren Eingriff nach, ob sich die Sätze inzwischen geändert haben.

Quellen: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)

Gebührenrahmen statt Festpreis

Die Gebühr für eine Leistung bemisst sich nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Bundestierärztekammer (BTK) schreibt dazu: ein Gebührenrahmen, keine Festpreise. Die Höhe kann je nach Lage des Falles variieren. In spezialisierten Kliniken in der Stadt ist sie laut BTK meist höher als in einfachen Praxen auf dem Lande.

Ein Beispiel aus dem Merkblatt der BTK für Tierhalter: Für die allgemeine Untersuchung mit Beratung bei Hund, Katze oder Frettchen nennt es 23,62 Euro im einfachen und 70,86 Euro im dreifachen Satz. Das ist der Betrag für einen einzelnen Posten, kein Preis für einen ganzen Besuch. Die Umsatzsteuer kommt hinzu.

Neben den Gebühren dürfen nur Entschädigungen, Auslagen, Entgelte für Arzneimittel sowie verbrauchtes und abgegebenes Material berechnet werden. Mehr als das Dreifache oder weniger als das Einfache gilt nur im begründeten Einzelfall und ist vor der Leistung zu vereinbaren.

Quellen: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundestierärztekammer e. V., Bundestierärztekammer e. V., Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)

Notdienst: Zeiten, Sätze und 50 Euro

Die besonderen Zeiten sind nachts von 18 bis 8 Uhr, am Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr. Im Notdienst erhöhen sich die einfachen Gebührensätze auf das Zweifache, nach Maßgabe der GOT bis auf das Vierfache. Dazu kommt eine Notdienstgebühr von 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie fällt in der gleichen Angelegenheit nur einmal an, auch wenn mehrere Tiere eines Tierhalters versorgt werden.

Eine reguläre Sprechstunde am Abend oder am Wochenende ist laut BTK kein Notdienst. Überweist dich die Praxis im Notdienst weiter in eine Klinik, beantwortet die BTK die Frage nach einer erneuten Notdienstgebühr mit Ja.

Rechne im Notdienst damit, die Kosten vor Ort in bar oder mit der EC-Karte zu begleichen. So beschreibt es die BTK in ihrem Flyer für Tierhalter.

Quellen: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Tierärztekammer Nordrhein, Bundestierärztekammer e. V., Bundestierärztekammer e. V.

Kostenvoranschlag und Rechnung

Ein Kostenvoranschlag wie bei einem Handwerker ist nach Angabe der BTK nicht möglich, weil dein Tier ein lebendes Individuum ist. Eine verbindliche Preiszusage solltest du deshalb nicht erwarten. Lass dir die voraussichtlichen Kosten im Gespräch mit der Praxis erläutern.

Auf der Rechnung stehen unter anderem die berechnete Leistung mit ihrer laufenden Nummer im Gebührenverzeichnis, der Rechnungsbetrag und die Umsatzsteuer. Auf Verlangen wird die Rechnung aufgegliedert.

Stimmt etwas nicht, sprich zuerst die Praxis an. Das rät die Tierärztekammer Nordrhein. Sie schreibt auch, dass die Kammer nicht die Notwendigkeit einer durchgeführten Therapie oder die Korrektheit einer Diagnose überprüft.

Quellen: Bundestierärztekammer e. V., Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Tierärztekammer Nordrhein

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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